Roggenbuck-Stiftung

FAQ

Gertrud und Erich Roggenbukc-Stiftung, FAQ

Die Roggenbuck-Stiftung fördert Forschungsanträge vorwiegend aus dem Norddeutschen Raum.

Wir haben keine festgelegte maximale Förderhöhe. In den letzten Jahren hatten die von uns geförderten Projekte einen durchschnittlichen Förderbetrag in Höhe von € 30.000,00 p. a.

Wir fördern bis maximal zwei Jahre.

Wir fördern/bezuschussen Personalkosten, wissenschaftliche Geräte (nur Kleingeräte, keine Grundausstattung) sowie Verbrauchsmittel. Reisekosten werden nicht gefördert.

Wir haben Annahmeschluss am 15. Februar bzw. 15. September eines Kalenderjahres.

Wir erbitten die Anträge in deutscher beziehungsweise englischer Sprache. Der Förderantrag soll 7 Seiten nicht übersteigen. Den Leitfaden für die Antragstellung und die Adresse finden Sie als Download auf der Homepage.

Circa 6-8 Wochen nach dem Annahmetermin erhalten Sie einen schriftlichen Bescheid, ob wir ihren Antrag fördern oder leider nicht.

Wir können vorab keine Auskunft geben, ob ein Antrag Chancen auf eine Förderung hat. Zur Orientierung haben wir die in den letzten Jahren geförderten Projekte aufgelistet.

Bitte wenden Sie sich an unsere Frau Gottwald, die Kommunikationsdaten finden Sie unter „Kontakt“.

Ja, das ist möglich. Bitte stellen Sie den Antrag formlos, jeweils zu den oben genannten Einrichtungsterminen. Es gelten die oben genannten Antwortzeiten.