Leitfaden für die Antragstellung
Laufzeiten und Auszahlungen der Fördergelder
Verwendungsnachweis der Fördergelder
Einwilligung zur DSGVO
- Die Laufzeit der Förderung beträgt maximal 2 Jahre.
- Antragseingänge bis 15. Februar des Kalenderjahres werden bei Förderzusage ab Juli des laufenden Kalenderjahres ausgezahlt.
- Antragseingänge bis 15. September des Kalenderjahres werden bei Förderzusage ab Januar des Folgejahres ausgezahlt.
- Nach Beendigung des geförderten Projektes erbitten wir eine schriftliche Bestätigigung über die zweckbestimmte Verwendung der Fördergelder.
- Es können nur Anträge mit schriftlicher Einwilligung zur Datenerhebung/ – verarbeitung im Rahmen der DSGVO entgegengenommen werden.
Nächster Annahmetermin für Förderanträge: 15. Februar 2024 (der Antragstermin im September 2023 entfällt)
Anträge ausschließlich bitte im pdf-Format an:
Prof. Dr. Klaus Pantel
info@roggenbuck-stiftung.de