Leitfaden für die Antragstellung

1. Allgemeine Angaben
1.1. Antragsteller
1.2. Thema (max. 140 Zeichen)
1.3. Voraussichtliche Gesamtdauer (Antragszeitraum, gewünschter Beginn der Förderung)
1.4. Zusammenfassung (nicht mehr als 15 Zeilen, max. 1600 Zeichen)

2. Stand der Forschung, eigene Vorarbeiten
2.1. Stand der Forschung (max. eine Seite)
2.2. Eigene Vorarbeiten / Arbeitsbericht (nur projektrelevante Vorarbeiten)

3. Ziele und Arbeitsprogramm (max. 4 Seiten)
3.1. Ziele
3.2. Arbeitsprogramm (bei experimentellen Arbeiten: Versuchsplan)
3.3. Untersuchungen am Menschen oder an vom Menschen entnommenen Material
(Stellungnahme der örtlichen Ethik-Kommission ist erforderlich)
3.4. Tierversuche (Stellungnahme der örtlichen Tier-Kommission ist erforderlich)
3.5. Gentechnologische Experimente

4. Beantragte Mittel
4.1. Personalkosten (Beschreibung der Aufgaben unter Hinweis auf das Arbeitsprogramm –
nur reale Kosten, keine Besoldungsgruppen)
4.2. Wissenschaftliche Geräte (nur Kleingeräte, keine Grundausstattung)
4.3. Verbrauchsmittel (Bedarf für jede einzelne Position ist zu begründen)

5. Voraussetzung für die Durchführung des Vorhabens
5.1. Zusammensetzung der Arbeitsgruppe (Mitarbeiter zu den geplanten Versuchsvorhaben)
5.2. Zusammenarbeit mit anderen Wissenschaftlern (Kooperationszusagen sind beizufügen)
5.3. Sonstige Voraussetzungen

6. Erklärungen (kein gleichlautender Antrag bei einer anderen Stiftung)

7. Unterschriften

8. Verzeichnis der Anlagen (optional)

Die Laufzeit der Projekte beträgt 2 Jahre.

Förderperioden
vom 1. Januar – 30. Juli (Anträge bis 15. Februar) und
vom 1. Juli bis 31. Dezember (Förderanträge bis 15. September)
Die Anträge bitte in 8-facher Ausfertigung an den Vorsitzenden der Stiftung senden.


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